Impressum: Verantwortlich für diese Seite ist: Hans-Joachim Baer
Adresse: Hans-Joachim Baer Immobilien, D- 14548 Schwielowsee Am Wasser 51
Mobil: 0151-42542549 Telefon: 089- 87100 123 (Telefon Server in München)
Fax: 089-n87100111 E-Mail: kontakt@baer.immo
Berufsaufsichtsbehörde:
Erlaubnis zur Ausübung eines Gewerbes nach § 34 c der Gewerbeordnung (GewO)
erteilt durch die Gemeinde Schwielowsee,
Gewerbeamt: 14548 Schwielowsee Potsdamer Platz 9
AGB // Allgemeine Geschäftsbedingung
1. Unsere Angeboten basieren auf die uns erteilten Informationen unserer Vertragspartner.
Wir sind bemüht möglichst vollständige Angaben zu den von uns zu vermittelnden Objekten
zu erlangen. Wir können aber keine Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben
übernehmen. Unsere Nachweise sind freibleibend und ein Zwischenverkauf ist vorbehalten.
2. Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für unseren Auftraggeber bestimmt.
Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist unser Auftraggeber
verpflichtet, uns Schadenersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die im Erfolgsfall angefallen
wäre. Dem Auftraggeber bleibt das Recht vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden
überhaupt nicht entstanden ist oder dass der Schaden wesentlich geringer liegt als die im
Erfolgsfall zu zahlende Provision.
3. Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines
Vertrages bereits bekannt, so hat er uns diese unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen
auch nachzuweisen.
4. Die Provision für Nachweise oder Vermittlung beträgt
ortsüblich 7,14 % incl. 19 % Mehrwertsteuer vom Kaufpreis.
Die Provision ist vom Käufer bei Vertragsabschluss an uns zu zahlen.
5. Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer
Mitteilung ein Vertrag zustande kommt. Darauf gründet sich die Verpflichtung uns
unverzüglich mitzuteilen, wann und gegebenenfalls zu welchen Bedingungen über ein
von uns angebotenes Objekt ein Vertrag zustande gekommen ist.
Der Provisionsanspruch entsteht, wenn der Vertrag zu Bedingen abgeschlossen wird,
die vom Angebot abweichen, es sei denn, dass es sich um wesentlich andere Bedingungen
als die vorgesehenen handelt. Der Provisionsanspruch entsteht, falls ein Kauf des Objektes
beabsichtigt war, auch beim Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung.
Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag
aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund
eines Rücktrittsvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen in seiner Person
liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird.
Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist unser Auftraggeber,
falls er den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.
6. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist im Rahmen des Zulässigen unser Geschäftssitz.